© Kassensysteme Lautz, Friedhofstr. 3, 67724 Gundersweiler, Telefon 06361- 45 888 34
Kassensysteme
Lautz
Fiskalische Vorgaben für Kassensysteme
Seit 2001 ist die Gesetzgebung bezüglich der Nutzung von elektronischen Registrierkassen immer
weiter verschärft worden.
•Ab 2020 ist eine weitere Verschärfung beschlossen worden: „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an
digitalen Grundaufzeichnungen“.
•Ab 2020 müssen alle Kassen mit einer „zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung“ ausgestattet
werden.
Ab 2020 dürfen in Deutschland nur noch Kassen mit einer zertifizierten technischen
Sicherheitseinrichtung betrieben werden.
Anschluss und Sicherung der Daten mit einer technischen
Sicherheitseinrichtung (TSE)
Anmeldung des Kassensystems und der zugehörigen TSE beim
Finanzamt
Belegausgabepflicht: Es ist verpflichtend, dem Kunden eine
Rechnung auszustellen
Ausgabe eines prüfbaren Beleges: Es wird voraussichtlich ein
2D-Barcode auf Rechnungen zu finden sein, der eine
Überprüfung der Korrektheit einer Rechnung ermöglicht
Erweiterte Anforderungen an die Datenaufzeichnung
Alle Kassen, die dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 entsprechen, dürfen bis
zum 31.12.2022 betrieben werden.
•Die gilt nur, wenn:
–Die Kasse nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurde.
–Die Kasse bauartbedingt nicht auf die Erfordernisse ab dem 01.01.2020
aufgerüstet werden kann.
•PC-Lösungen fallen nicht unter diese Regelung, sondern müssen zum
01.01.2020 umgerüstet werden.
Unsere Produkte erfüllen die Anforderungen der KassenSichV 2020
Unsere Produkte erfüllen die Anforderungen der
KassenSichV 2020
Schultes Kassen
Übersicht Schultes
S700 Flextouch Glas
S700 Modular+
S700 Bluepos Software
S700 bluepos lite
S700 mobile
S700 Küchenmonitor
Datev
Lieferservice
Quorion
Übersicht QMP
QTouch 9
QMP 60
QTouch 11
QTab 9
Lacsah
Einzelhandel
Friseur Kosmetik
© Kassensysteme Lautz, Friedhofstr. 3
67724 Gundersweiler Tel. 06361-4588834
Fiskalische Vorgaben für
Kassensysteme
Seit 2001 ist die Gesetzgebung bezüglich der
Nutzung von elektronischen
Registrierkassen immer weiter verschärft
worden.
•Ab 2020 ist eine weitere Verschärfung
beschlossen worden: „Gesetz zum Schutz
vor Manipulationen an digitalen
Grundaufzeichnungen“.
•Ab 2020 müssen alle Kassen mit einer
„zertifizierten technischen
Sicherheitseinrichtung“ ausgestattet
werden.
Ab 2020 dürfen in Deutschland nur noch
Kassen mit einer zertifizierten technischen
Sicherheitseinrichtung betrieben werden.
Anschluss und Sicherung der Daten mit
einer technischen Sicherheitseinrichtung
(TSE)
Anmeldung des Kassensystems und der
zugehörigen TSE beim Finanzamt
Belegausgabepflicht: Es ist verpflichtend,
dem Kunden eine Rechnung auszustellen
Ausgabe eines prüfbaren Beleges: Es wird
voraussichtlich ein 2D-Barcode auf
Rechnungen zu finden sein, der eine
Überprüfung der Korrektheit einer
Rechnung ermöglicht
Erweiterte Anforderungen an die
Datenaufzeichnung
Alle Kassen, die dem BMF-Schreiben vom
26.11.2010 entsprechen, dürfen bis zum
31.12.2022 betrieben werden.
•Die gilt nur, wenn:
–Die Kasse nach dem 25.11.2010 und vor
dem 01.01.2020 angeschafft wurde.
–Die Kasse bauartbedingt nicht auf die
Erfordernisse ab dem 01.01.2020
aufgerüstet werden kann.
•PC-Lösungen fallen nicht unter diese
Regelung, sondern müssen zum 01.01.2020
umgerüstet werden.
Unsere Produkte erfüllen die Anforderungen der
KassenSichV 2020
Kassensysteme
Lautz
Start
SERVICES
KASSEN
Schultes
Übersicht Schultes
Flextouch Glas
Modular
Bluepos
Bluepos lite
Mobile
Küchenmonitor
Datev-Schnittstelle
Lieferservice
Quorion
Übersicht QMP
QTouch 9
QTab 9
QTouch 11
QMP 60
Lacash
Einzelhandel
Friseur/ Kosmetik
LEASING
Fiskal 2020
BACKOFFICE
DATEV
ZUBEHÖR
KONTAKT
IMPRESSUM